Die verkehrspsychologische Beratung
Während sich die gesetzlichen Grundlagen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) in den §§ 11 ff FeV finden, regelt § 71 FeV iVm. § 4 IX StVG die sog. verkehrspsychologische Beratung.
Worum geht es bei der verkehrspsychologischen Beratung?
Bei dieser verkehrspsychologischen Beratung handelt es sich um etwas anderes als die MPU. Im Gegensatz zu dieser wird die verkehrspsychologische Beratung nämlich nicht von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.
Es handelt sich vielmehr um eine Hilfestellung für Fahrer, bei denen der Entzug der Fahrerlaubnis droht, weil er als Verkehrsteilnehmer bereits mehr als 14 Punkte auf seinem Punktekonto in Flensburg vorzuweisen hat. Nimmt nämlich der betroffene Fahrerlaubnisinhaber nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und nach Erreichen von 14 Punkten, aber vor Erreichen von 18 Punkten an einer solchen verkehrspsychologischen Beratung teil und legt er hierüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung eine Bescheinigung vor, so werden ihm zwei Punkte abgezogen. Das gleiche gilt im Übrigen auch dann, wenn gegen den Fahrerlaubnisinhaber wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist.
Es geht an sich also um eine willkommene Chance, sich durch die freiwillige Teilnahme an einer solchen Beratung aus der Gefahr zu bringen, dass einem die Fahrerlaubnis unter Umständen bald entzogen wird. Der Sache nach handelt es sich bei einer verkehrspsychologischen Beratung um ein individuelles Gespräch des betreffenden Verkehrsteilnehmers mit einem besonders qualifizierten Psychologen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Zielsetzung der verkehrspsychologischen Beratung ist es dabei, dass der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst wird, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Zeitlich sind dafür etwa vier Stunden vorgesehen.
Welche Vor- und Nachteile bringt eine verkehrspsychologische Beratung mit sich?
Entscheidet sich der Betreffende dafür, an einer solchen verkehrspsychologischen Beratung nicht teilzunehmen, so erwachsen ihm daraus zunächst keine unmittelbaren negativen Folgen. Er muss jedoch weiterhin damit rechnen, dass bei einer erneuten Verfehlung im Straßenverkehr der Entzug der Fahrerlaubnis droht.
Macht der Betreffende hingegen von der Möglichkeit der Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung Gebrauch, so wird sein Engagement damit "belohnt", dass er damit seinen aktuellen Punktestand in Flensburg um zwei Punkte verringert. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Teilnahme an einer solchen Beratung jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug führen kann.
Was kostet die verkehrspsychologische Beratung?
Die Kosten für die verkehrspsychologische Beratung trägt allerdings wiederum der Betroffene selbst; sie belaufen sich auf etwa EUR 300,-.
Der Betreffende erhält sodann eine gesonderte Bescheinigung über die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung, die er dann der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen kann, damit diese ihm den dafür vorgesehenen Punkteabzug gewährt. Das Ergebnis der verkehrspsychologischen Beratung ist hingegen nur für den Betroffenen bestimmt und wird auch nur diesem mitgeteilt.
Wer ist befugt eine solche Beratung durchzuführen?
Als amtlich anerkannt für die Durchführung der verkehrspsychologischen Beratung gelten die Personen, die eine Bestätigung nach § 71 II FeV der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. besitzen.
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