Alkoholisierten Autofahrern droht bei Unfall schon unter 1,0 Promille Regress der Haftpflichtversicherung
Neben Geldstrafen und Führerscheinkosten droht alkoholisierten Autofahrern bei einem Verkehrsunfall schon bei Promillewerten unter 1,0 auch der Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu EUR 5.000,-.(Leitsatz der Redaktion)
(LG Coburg, Beschl. v. 18.11.2002 - 33 S 118/02; Vorinstanz: AG Coburg)
Die Klägerin (Kl.) fuhr mit dem Auto ihres Vaters sowie - nach eigenen Angaben - zwei Sekt und zwei Bier gegen 3.30 Uhr morgens durch die Innenstadt. Als sie wenden wollte, kam es zur Kollision mit einem hinter ihr fahrenden Taxi. Eine Blutalkoholuntersuchung bei ihr ergab für den Unfallzeitpunkt 0,88 Promille.
Die beklagte Haftpflichtversicherung (Bekl.) des väterlichen Autos regulierte zwar den Schaden des Unfallgegners, entzog der Kl. als Fahrerin aber gleichzeitig bis EUR 5.000,- den Versicherungsschutz und verlangte EUR 4.400,- zurück. Die Kl. vertrat dagegen die Ansicht, dass ihre Alkoholisierung den Unfall nicht herbeigeführt habe.
Die Klage blieb in beiden Instanzen erfolglos. Auf die Widerklage der Bekl. wurde die Kl. zur Zahlung der geforderten Regressleistung verurteilt.
Nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beeinträchtigte bereits ein Alkoholwert wie der der Kl. erheblich das Reaktionsvermögen und steigere deutlich die Risikobereitschaft. Das riskante Wendemanöver sei ein typischerweise durch Alkoholgenuss bedingtes Fehlverhalten und lasse auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen. Im Übrigen habe die Kl. den Anscheinsbeweis dafür, dass diese zumindest mitursächlich für den Unfall war, nicht entkräften können.
Quelle: PM LG Coburg © juracontent.de
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