Entwicklung bei den medizinisch-psychologischen Untersuchungen
Die bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) führten in 2001 insgesamt 112.583 medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) durch. Das sind laut Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ca. 5% weniger als im Jahr 2000. Bereits im Vergleich der Jahre 2000 und 1999 wurden 10% weniger Untersuchungen verbucht.
(BASt, Mitteilung v. 25.11.2002)
Tendenziell setzten sich immer weniger Fahrer nach Alkoholgenuss hinters Steuer. Der Trend sei noch durch die Einführung der 0,5-Promille-Grenze Anfang letzten Jahres verstärkt worden. Aber auch die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem Nachschulungskurs oder an einer verkehrs-psychologischen Beratung das eigene Punktekonto zu reduzieren, und somit einer Begutachtung zu entgehen, habe zu weniger Untersuchungen geführt.
Die Anzahl der Gutachten für "Drogen- und Medikamentenauffällige" sei allerdings im Vergleich zum Vorjahr um 20% gestiegen. Ursache dafür sei die Einführung des § 24 a StVG, die mehr MPU-Zuweisungen bewirke. Aber auch die Verbreitung des Drogenerkennungsprogramms der BASt habe dazu geführt, dass diese Gruppe verstärkt von der Polizei bei Kontrollen und Auffälligkeiten erkannt werde.
Nach wie vor würden die meisten Gutachten bei "Alkoholauffälligen" (fast 75%) erstellt, wobei hier der Kern durch die "erstmalig Auffälligen" gebildet werde. Danach folgten "Tatauffällige ohne Alkohol" (Fahrer mit hohem Punktestand) mit 10% und "Drogen- und Medikamentenauffällige" mit 9%. Wie im Vorjahr hätten rund 43% aller begutachteten Klienten ein positives und etwa 41% ein negatives Ergebnis erhalten. In die Gruppe der Nachschulungsfähigen seien 16% eingestuft worden. Sie könnten erst nach Teilnahme an entsprechenden Kursen die Fahreignung wieder erlangen.
Quelle: BASt © juracontent.de
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